1. Anlass schildern und Auftrag abstimmen
Beschreiben Sie zunächst, ob es um einen Unfall, eine Fahrzeugbewertung oder einen anderen Dokumentationsbedarf geht. Bei einem Unfallschaden helfen Datum, betroffene Fahrzeugbereiche und eine kurze Schilderung des Hergangs. Teilen Sie mit, ob das Auto bereits in einer Werkstatt steht und ob eine Reparatur beauftragt wurde.
Auch die Eigentumsverhältnisse sind wichtig: Bei Leasing oder Finanzierung können weitere Beteiligte einzubeziehen sein. Klären Sie vor der Beauftragung den benötigten Umfang und die Kostenfrage. Ob eine gegnerische Haftpflichtversicherung Gutachterkosten ersetzen muss, hängt unter anderem von Haftung und Erforderlichkeit ab; beim Kaskoschaden gelten die Vertragsbedingungen.
2. Unterlagen geordnet bereitlegen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, meist Fahrzeugschein genannt, dient der Zuordnung des Fahrzeugs. Ergänzen Sie Angaben zur Ausstattung und gegebenenfalls Rechnungen über wertrelevante Nachrüstungen. Für die erste Absprache genügt es, zu benennen, was vorhanden ist und welche Dokumente noch fehlen.
Sortieren Sie Schadenbilder nach Aufnahmedatum. Übersichtsaufnahmen und Details ergänzen sich: Ein Detail ohne erkennbare Fahrzeugposition ist später oft schwer zuzuordnen. Bewahren Sie Originaldateien auf und kennzeichnen Sie, welche Aufnahmen vom Unfallort und welche erst danach stammen.
- Fahrzeugschein und Kontaktdaten der auftraggebenden Person.
- Unfallbericht, eigene Hergangsschilderung und vorhandene Schadenbilder.
- Versicherungs- oder Schadennummer, soweit bereits bekannt.
- Frühere Gutachten, Reparaturrechnungen und Informationen zu unreparierten Schäden.
3. Vorschäden von aktuellen Schäden unterscheiden
Nennen Sie frühere Unfälle und Reparaturen auch dann, wenn die betroffene Stelle heute unauffällig aussieht. Nur mit diesen Informationen lässt sich prüfen, welche Befunde dem aktuellen Ereignis zuzuordnen sind. Unbekannte Reparaturdetails sollten als unbekannt benannt werden.
Eine Rechnung oder eine Fotoreihe vom damaligen Reparaturablauf kann mehr erklären als die bloße Angabe „wurde gemacht“. Stellen Sie Unterlagen möglichst mit Datum und Fahrzeugbezug zusammen. Eine lückenhafte Historie ist ein Anlass für Rückfragen und gegebenenfalls Einschränkungen im Befund, kein Grund für Vermutungen über nicht belegte Arbeiten.
4. Fahrzeug und Besichtigungsort abstimmen
Bei der Besichtigung werden Fahrzeugdaten und zugängliche Schadenbereiche aufgenommen und dokumentiert. Der nötige Zugang richtet sich nach dem Schadenbild. Klären Sie vorher, ob das Fahrzeug frei zugänglich ist, wer den Schlüssel bereithält und ob eine Hebebühne oder Unterstützung durch die Werkstatt erforderlich sein könnte.
Bewegen Sie ein möglicherweise nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht eigens zum Termin. Besprechen Sie den Standort und die organisatorischen Möglichkeiten. Bei AKSV in Herford und OWL werden Termin und Ablauf individuell abgestimmt. Eine feste Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden lässt sich aus einer ersten Anfrage nicht ableiten.
5. Verdeckte Schäden rechtzeitig nachmelden
Unter einer Stoßfängerverkleidung oder hinter einem Anbauteil können weitere Schäden liegen. Eine Besichtigung am unzerlegten Fahrzeug macht nicht alle Bereiche sichtbar. Zeigt sich beim fachgerechten Zerlegen ein zusätzlicher Befund, sollte die Werkstatt ihn vor der weiteren Instandsetzung dokumentieren und Rücksprache halten.
Dann lässt sich klären, ob Fotos ausreichen oder eine Nachbesichtigung erforderlich ist. Teilen Sie neue Erkenntnisse mit Bezug auf das vorhandene Gutachten mit. Eine Ergänzung soll den Befund nachvollziehbar erweitern; sie ist keine Zusage, dass sämtliche zusätzlich geltend gemachten Kosten anerkannt werden.
6. Gutachten erhalten und Angaben prüfen
Nach Ausarbeitung wird das Gutachten in der vereinbarten Form übergeben. Prüfen Sie Fahrzeugdaten, Schadenbezug und die aufgenommenen Angaben. Fragen Sie nach, wenn eine technische Einordnung oder eine Einschränkung des Besichtigungsumfangs unklar bleibt. Melden Sie auch sachliche Fehler zeitnah.
Bewahren Sie Gutachten, spätere Ergänzungen und Reparaturbelege zusammen auf. Das technische Dokument kann die Schadenregulierung unterstützen, entscheidet aber nicht verbindlich über Haftung oder Zahlungsansprüche. Für diese rechtlichen Fragen ist eine anwaltliche Beratung der passende nächste Schritt.
Vor dem Besichtigungstermin
- Anlass, Standort und sichere Beweglichkeit des Fahrzeugs mitteilen.
- Fahrzeugschein und Fahrzeugschlüssel bereitlegen.
- Schadenhergang und Originalfotos nach Datum ordnen.
- Vorschäden, Rechnungen und frühere Gutachten zusammentragen.
- Zugang zum Fahrzeug und Abstimmung mit der Werkstatt klären.
- Auftrag, Kostenrahmen und spätere Übergabe besprechen.
Häufige Fragen
Kann ich mich melden, obwohl noch Unterlagen fehlen?
Ja. Beschreiben Sie beim Erstkontakt, welche Dokumente fehlen. Dann lässt sich abstimmen, was für die Besichtigung benötigt wird und was nachgereicht werden kann. Fehlende Angaben sollten offen benannt werden.
Muss das Auto vor dem Termin gereinigt werden?
Besprechen Sie den Zustand vorab. Schadenstellen müssen beurteilbar sein; gleichzeitig sollten relevante Spuren nicht unüberlegt entfernt oder verändert werden. Eine Aufbereitung ist keine pauschale Voraussetzung für die erste Kontaktaufnahme.
Darf die Werkstatt schon mit dem Zerlegen beginnen?
Stimmen Sie die Schadenaufnahme möglichst vorher ab. Falls eine Demontage zur Beurteilung nötig ist, sollten Umfang, Dokumentation und gegebenenfalls eine Nachbesichtigung koordiniert werden. Unbedingt notwendige Sicherungsmaßnahmen sind davon gesondert zu betrachten.
Ist nach der ersten Besichtigung immer alles abschließend erfasst?
Nein. Nicht zugängliche Bauteile und noch fehlende Unterlagen können die Beurteilung begrenzen. Neue Befunde sollten deshalb mitgeteilt werden. Ob eine Ergänzung nötig ist, richtet sich nach dem konkreten Schaden.

