Leistung

Unfallgutachten – Ihr Schaden, vollständig dokumentiert.

Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten darüber, was Sie tatsächlich ersetzt bekommen. Als unabhängige Kfz-Sachverständige dokumentieren wir Ihren Schaden vollständig – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung.

Unabhängig & neutralGutachten in 24–48 hVor-Ort in ganz OWL
0175 5555564

Warum ein eigenes Gutachten – und nicht das der Versicherung?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung; wir arbeiten ausschließlich für Sie.

Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre gesamte Schadenregulierung: Es beziffert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen, die ohne Gutachten häufig unter den Tisch fallen – etwa die merkantile Wertminderung (Ihr Auto ist nach einem reparierten Unfall am Markt weniger wert) oder der Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug.

Was unser Unfallgutachten enthält

  • Reparaturkosten – kalkuliert nach Herstellervorgaben und regionalen Werkstattpreisen
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert – entscheidend bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Merkantile Wertminderung – der Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur
  • Nutzungsausfall bzw. Mietwagenanspruch – für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung
  • Schadendokumentation mit Fotos – beweissicher für Versicherung und ggf. Gericht

Damit lässt sich der Schaden auch fiktiv abrechnen: Sie können sich den Schadenbetrag auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen – oder die Reparatur frei organisieren.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB, ständige Rechtsprechung) – sie werden also in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Für Sie entstehen dann üblicherweise keine eigenen Kosten.

Ausnahme sind sogenannte Bagatellschäden (je nach Rechtsprechung etwa unter 750–1.000 Euro): Hier genügt meist ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, ist von außen oft nicht erkennbar – hinter einem Kratzer im Stoßfänger stecken nicht selten beschädigte Halter oder Sensoren. Im Zweifel beraten wir Sie kostenlos, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

So läuft es ab

1

Kontakt aufnehmen

Anruf, WhatsApp oder Formular – schildern Sie kurz den Unfall. Die Erstberatung ist kostenlos, bei Unfällen sind wir rund um die Uhr erreichbar.

2

Begutachtung vor Ort

Wir kommen zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt – in Herford meist noch am selben Tag, in ganz OWL kurzfristig.

3

Gutachten in 24–48 h

Sie erhalten das vollständige Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung – auf Wunsch direkt auch an Werkstatt und Anwalt.

4

Regulierung

Das Gutachten geht an die Versicherung; auf Wunsch empfehlen wir erfahrene Verkehrsrechtler, die die Abwicklung für Sie übernehmen.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen frei wählen. Ein von der Versicherung geschickter Gutachter arbeitet in deren Auftrag – ein eigenes, unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Schadenpositionen vollständig erfasst werden.

Was kostet mich das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts – die Gutachterkosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Kaskoschäden oder selbst verschuldeten Unfällen nennen wir Ihnen vorab einen transparenten Festpreis.

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?

Ja. Auf Basis des Gutachtens können Sie den Schaden fiktiv abrechnen, also den kalkulierten Betrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Was dabei zu beachten ist (z. B. bei der Mehrwertsteuer), erklären wir Ihnen im Gespräch.

Was ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf trotzdem repariert werden (Stichwort 130-Prozent-Grenze) – auch das prüfen wir im Gutachten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In Herford und dem direkten Umland meist noch am selben Tag, in ganz Ostwestfalen-Lippe kurzfristig nach Absprache. Bei Unfällen sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Kostenlose Erstberatung – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist.

Kurz anrufen oder per WhatsApp schreiben: Sie erfahren sofort, welches Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und wer die Kosten trägt. Bei Unfällen 24/7 erreichbar.

Unverbindlich · Antwort < 24 h

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Art des Gutachtens · optional

Das brauchen wir später

  • • Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugdaten.
  • • Fotos vom Schaden (falls vorhanden).
ErstberatungKostenlos
Antwort< 24 h