Unfall am Firmenwagen
Schadenumfang, Reparaturkosten und relevante Fahrzeugwerte nachvollziehbar erfassen. Eigentümer, Leasinggeber und interne Ansprechpartner beziehen wir nach Abstimmung in den Informationsweg ein.
Mehr erfahrenWenn ein betrieblich genutztes Fahrzeug beschädigt ist, gekauft, verkauft oder zurückgegeben wird, müssen technische Feststellungen und Zuständigkeiten zusammenpassen. Wir stimmen den Untersuchungsauftrag mit Ihrem Ansprechpartner ab.

Schadenumfang, Reparaturkosten und relevante Fahrzeugwerte nachvollziehbar erfassen. Eigentümer, Leasinggeber und interne Ansprechpartner beziehen wir nach Abstimmung in den Informationsweg ein.
Mehr erfahrenDen Zustand vor dem Rückgabetermin unabhängig dokumentieren und Gebrauchsspuren von auffälligen Beschädigungen unterscheiden.
Mehr erfahrenEin konkretes Kaufangebot prüfen oder einen nachvollziehbaren Fahrzeugwert für die interne Entscheidung und Verhandlung dokumentieren.
Mehr erfahrenVor Reparatur, Übergabe oder einer Auseinandersetzung festhalten, welche Schäden und Merkmale tatsächlich feststellbar sind.
Mehr erfahrenWer ist Eigentümer des Fahrzeugs? Wer darf den Auftrag erteilen und wer benötigt das Gutachten? Gerade bei Leasing oder Finanzierung ist die fahrende Person nicht automatisch der richtige Auftraggeber. Halten Sie die Vertrags- und Fahrzeugdaten bereit.
Im Schadenfall sind außerdem Versicherungsart, Schadenhergang und gegebenenfalls vorhandene Weisungen des Leasinggebers wichtig. Ein technischer Bericht schafft Klarheit über den Zustand, ersetzt aber keine Prüfung der Vertrags- oder Erstattungsansprüche.
Anlass, Fragestellung und vereinbarten Leistungsumfang besprechen.
Standort, Zugang und benötigte Unterlagen mit dem Ansprechpartner abstimmen.
Zugängliche Bereiche prüfen und Auffälligkeiten mit Fotos und Feststellungen dokumentieren.
Bericht und technische Ergebnisse für die vereinbarte Verwendung erläutern.
Nennen Sie uns Anlass, Fahrzeugstandort und Ihren Ansprechpartner. Wir klären, welche Begutachtung passt und welche Informationen wir für ein Angebot benötigen.
Unverbindlich · Antwort < 24 h
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen. Bei dringenden Unfällen erreichen Sie uns jederzeit telefonisch.