Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.

Daher IMMER einen Sachverständigen beauftragen.

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Wo muss ich für das Gutachten hin?

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Unfall? Was zu tun ist.