Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?
JA! Wenn Du in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt bist, dann hast du immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen deiner Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.