Muss ich das Gutachten selber zahlen?
Nein!
Als geschädigter ist das Kfz-Gutachten für dich komplett kostenfrei!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.
Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Du nicht in Vorkasse treten musst.